Neubau eines Einfamilienhauses SST
Baurechtlich befanden wir uns im unbeplantem Innenbereich und mussten uns nach §34 BauGB an der umliegenden Bebauung orientieren. Dieser Paragraph kommt zur Geltung, wenn kein Bebauungsplan existiert und besagt, dass sich das Vorhaben nach Art, Maß, Bauweise und überbauter Fläche in der konkreten Nachbarschaft einfügen muss. Dieses nachrangige Baurecht kommt zur Geltung, wenn kein Bebauungsplan existiert. Anhand dieser Vorgaben haben wir ein Einfamilienhaus mit Satteldach entworfen, das sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch den Wünschen der Bauherren nachkommt. Die Bauherren haben viel Wert auf Privatsphäre gelegt, daher ist das Haus zur Straße hin eher geschlossen gehalten.
Privat, 90482 Nürnberg-Laufamholz
Neubau eines Einfamilienhauses
LPH 1-5 nach HOAI
Privatsphäre und Offenheit in Balance:Modernes Wohnen mit hoher Raumqualität
Unter der Gaube befindet sich ein Luftraum mit Galerie, der für eine hohe Wohnqualität sorgt. Das Satteldach greift die umliegende Bebauung auf und das Gebäude fügt sich so harmonisch in die Umgebung ein.
Wir sind stolz darauf, unseren Kunden ein Haus in monolithischer Bauweise zu bieten, das modern, langlebig und ressourcenschonend ist.