Nutzungsänderung – wenn Gebäude neue Aufgaben bekommen Nutzungsänderung & Teilungserklärung Rechtssicher. Präzise. Planbar.
Sie möchten Ihre Immobilie anders nutzen als bisher – etwa eine Gewerbefläche in Büroräume oder Wohnungen umwandeln?
Gewerbefläche oder Wohnungen Dann ist in der Regel eine Genehmigung nach Art. 55 BayBO erforderlich.
Aktuelle Projekte
Wir unterstützen Sie dabei von der ersten Prüfung bis zur Genehmigung:
- Wir überarbeiten Ihre Pläne, erstellen alle notwendigen Unterlagen und reichen den Antrag beim zuständigen Bauamt ein.
- Dabei berücksichtigen wir sämtliche baurechtlichen Anforderungen – von Stellplatznachweis bis hin zu Nutzungsvorgaben.
- So stellen wir sicher, dass Ihre Nutzungsänderung rechtssicher, effizient und ohne Verzögerungen umgesetzt werden kann.
Besonders relevant für:
- Unternehmen, die ihre Gewerbeflächen umnutzen oder erweitern möchten.
- Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie an neue Nutzungszwecke anpassen wollen.
- Investoren, die eine höhere Rendite durch neue Nutzungskonzepte erzielen möchten.
Ihr Vorteil Rechtssichere Planung & wirtschaftliche Klarheit
Ob Nutzungsänderung, Teilungserklärung oder beides in Kombination – wir begleiten Sie mit Fachwissen, Erfahrung und Sorgfalt durch den gesamten Prozess. Sie profitieren von klarem baurechtlichem Überblick, vollständiger Dokumentation und reibungsloser Kommunikation mit den Behörden.
Immobilienziele
GRUPPE93 Architektur sorgt dafür, dass Sie Ihre Immobilienziele rechtssicher, wirtschaftlich und effizient erreichen.